Kryonik: Mit Minus 130 Grad gegen den Krebs

In Großbritannien hat eine krebskranke 14-Jährige vor Gericht durchgesetzt, dass ihr Körper nach dem Tod eingefroren werden darf. Sie erhofft sich Heilung und ein Weiterleben nach der Wiederbelebung in ferner Zukunft.

Die Mutter war dafür, der Vater dagegen. Also musste die todkranke junge Britin vor Gericht ziehen, um das Recht auf die “Kryonisierung” ihres Körpers zu erwirken. Inzwischen ist das Mädchen gestorben und ihr Körper in den USA in flüssigem Stickstoff konserviert.

In Deutschland noch verboten

Wie in Großbritannien ist das Einfrieren von Toten auch in Deutschland immer noch verboten. Dennoch gibt es auch bei uns Menschen, die mehrere zehntausend Euro aufgebracht haben, um ihren Körper einfrieren zu lassen. Für die Konservierung ist es erforderlich, den Körper direkt nach dem Tod zu kühlen und das Blut durch Frostschutzmittel zu ersetzen. Dann wird der Leichnam schrittweise auf -130 Grad heruntergekühlt. Dabei ist es vor allem wichtig, die Bildung von Eiskristallen zu vermeiden.

Wie das Auftauen letztlich von statten gehen soll, darüber sind sich auch die Kryoniker noch nicht wirklich einig. Abgesehen von der Frage, ob es überhaupt denkbar ist, einen toten Menschen wieder zum Leben zu erwecken, dürfte ein wesentliches Problem sein, dass die meisten Eingefrorenen alt und krank waren. Also müsste parallel mit dem Wiederbeleben ein Verjüngungsprozess in Gang gesetzt werden. In einigen hundert Jahren wissen wir vielleicht mehr… (mo)