Autonome Roboter haben einen ähnlich „freien“ Willen wie wir Menschen. Auch der Roboter hat eine individuelle Lerngeschichte. Der Unterschied zu uns ist weniger ein qualitativer als ein quantitativer.
Neulich hat ein autonomer Roboter, also ein Roboter, der selbständig lernen und agieren kann, einen Arbeiter bei VW in Baunatal umgebracht. Der Mann war bei einer neuen Produktionslinie der Elektromotoren-Fertigung mit dem Einrichten des Roboters beschäftigt gewesen, als dieser ihn erfasste und gegen eine Metallplatte drückte. Der Arbeiter erlitt schwerste Quetschungen im Brustbereich. Er wurde zwar wiederbelebt, starb später aber im Krankenhaus.
Weil es sich um einen nicht-natürlichen Tod handelt, ermittelt die Staatsanwaltschaft nun, wie es zu dem Unfall kommen konnte. „Dann werden wir sehen, ob überhaupt und wenn ja, gegen wen ein Vorwurf zu erheben ist“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel. Ist der vielleicht Roboter schuldig? Besitzt er einen freien Willen? Sind Roboter etwa eine zukünftige Gefahr für uns Menschen?
Haben autonome Roboter einen freien Willen?
Die Idee eines freien Willens ist so alt wie erhaben. Sie erklärt den Menschen zu einem vernunftbegabten Wesen, das sich über das gleichgültig ablaufende Naturgeschehen erheben kann, zu einer rationalen Person, die autonom abschätzt, welche Folgen sein Handeln hat. Damit wäre der Mensch verantwortlich für das, was er tut. Im Christentum hat der Mensch die Fähigkeit durch den Sündenfall zwar verloren. Augustinus argumentiert jedoch, dass der Mensch sich alleine durch die Gnade Gottes entscheiden kann, weil dessen Wissen vollkommen ist. Auch im Judentum und im Islam sind Prädestinationslehren weit verbreitet.
Es gibt aber auch die pragmatische Version – die Idee eines bedingt freien Willens. Der Mensch könne zwar frei entscheiden, aber nur unter den Bedingungen seiner Umwelt und seiner Lebensgeschichte. Wenn er vor einer schwierigen Entscheidung steht, überlegt er sich, was er tun soll. Welche Überlegungen ihm dann kommen, ist nicht seinem Willen unterworfen, sondern dem einen kommen gute Gedanken, dem anderen kommen keine guten Gedanken. Das macht sein Hippocampus, ein Teil des Gehirns, der sein Gedächtnis kontrolliert.
Gibt es überhaupt einen freien Willen?
Was sagt der Glauben der Moderne? Ist der Mensch etwa nur eine Marionette seiner Gehirnchemie? Genau das zeigen viele wissenschaftliche Studien, wie etwa eine vom Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften in Leipzig. Eine Forschergruppe um John-Dylan Haynes hat mithilfe der Kernspintomographie (MRT) Gehirnaktivitäten untersucht, die einer bewussten Entscheidung vorausgehen. Bei dem Experiment sollten sich 14 Testpersonen frei entscheiden, einen Knopf mit der linken Hand oder einen anderen mit der rechten Hand zu drücken.
Das Ergebnis war verblüffend: Im Durchschnitt berichteten die Studienteilnehmer, dass sie die Entscheidung, welche Hand sie benutzen und welchen Knopf sie betätigen wollten, innerhalb einer Sekunde vor dem Drücken gefällt hätten. Doch schon mindestens sieben Sekunden vor der bewussten Entscheidung konnten die Wissenschaftler vorhersagen, mit welcher Hand der Proband den Knopf drücken würde. Wie die Entscheidung ausfallen würde, schlossen sie aus der Aktivität im frontopolaren Cortex – einer Region im vorderen Hirnbereich – und etwas zeitversetzt auch in einer Region im Scheitellappen. Es scheint, als würde die unbewusste Entscheidung im Gehirn vorbereitet und dann eine Zeit lang dort vor sich hin schmoren, bevor sie den Weg ins Bewusstsein findet.
Das Gehirn ist ein komplexes, nicht lineares System und das hat die wunderbare Eigenschaft, dass es sich selbst organisieren kann, selbst initiativ sein kann und in die Zukunft hinein nicht festgelegt ist. Es kann morgen etwas völlig Unerwartetes machen, was niemand heute hätte voraussagen können. Kreativität und Freiheit entstehen dadurch, dass abgespeicherte Erfahrungen sich zufällig ändern können oder – mit anderen Worten – dass man sich nicht „richtig“ erinnert. Außerdem ist es eingebettet in eine sehr reiche Umwelt, die es ständig mit neuen Reizen versorgt, die bewirken, dass es sich verändert und sich morgens anders verhält als heute. Der Wille ist also insofern frei, als Menschen Entscheidungen treffen können, die seiner Lebens- und Lerngeschichte, seinen bestimmten Überzeugungen und bestimmten Wünschen, seiner Persönlichkeit entsprechen.
Nach diesen Ausführungen muss man feststellen, dass autonome Roboter einen ähnlich „freien“ Willen haben wie wir Menschen. Auch der Roboter hat eine individuelle Lebens- und Lerngeschichte. Der Unterschied zu uns Menschen ist weniger ein qualitativer als ein quantitativer.
Warum der Roboter unschuldig ist
Zurück zur Ausgangsfrage. Nach §20 StGB handelt ohne Schuld, „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Schuldunfähig kann also nur sein, wer im Moment der Tat nicht das Schuldhafte seines Handelns erkennen kann oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern.
Der Roboter, sollte er vor Gericht gestellt werden, müsste also von der Schuld für seine Tat frei gesprochen werden, denn er hat keine Fähigkeit, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Das hat er einfach nicht gelernt. Ein autonomer Roboter muss zukünftig also nicht nur lernen, was er tun soll. Sondern er muss auch lernen, was er nicht tun darf.
Sollten Roboter, die explizit gelernt haben, was erlaubt ist und was nicht, dennoch Straftaten begehen, sind sie zu „bestrafen“. Solange Roboter (noch?) keine Gefühle haben, haben sie allerdings auch keine Angst vor Strafen. Selbst die Todesstrafe wäre sinnlos, um ihn vor einer Straftat abzuhalten. Aber aus dem gleichen Grund haben Roboter auch keine Begierden. Der Roboter aus Kassel war nicht im Affekt, als er die Tat begann. Es lag lediglich ein Fehler in seinem „rationalen“ Programm vor. Verbrecherische Roboter ließen sich als „Strafe“ also einfacher umprogrammieren als Menschen mit ihren komplexen Emotionen. Ein straffälliger gewordener Roboter ließe sich also ohne weiteres „resozialisieren“.
Die übertriebene Angst, Roboter stellten eine zukünftige Gefahr für uns Menschen dar, ist also unbegründet. Zumindest so lange, wie Roboter keine Emotionen, Wünsche und Begierden haben.